Das Beflaggungsprotokoll ist ein sehr wichtiges Thema, da es viele Flaggen in Deutschland gibt, die wichtigen symbolischen Wert haben. Daher ist es wichtig, dass Sie wissen, wie Sie bestimmte Flaggenverwenden und auch welche Sie nicht verwenden dürfen.
Beflaggung öffentlicher Gebäude und Behörden
Öffentliche Gebäude besitzen immer einen oder mehrere Fahnenmasten, aber sind nicht immer beflaggt. Die einzigen Gebäude in Deutschland, die eine permanente Beflaggung führen sind die obersten Bundesbehörden in Berlin und Bonn, die Zentrale der deutschen Bundesbank, die Amtssitzedes Bundespräsidenten in Bonn und Berlin, der deutsche Bundestag, der Bundesrat und das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Wann müssen Flaggen gehisst werden?
Öffentliche Gebäude werden nur zu besonderen Anlässen beflaggt, doch dies gilt verbindlich für alle öffentlichen Einrichtungen und Behörden in Deutschland. Diese besonderen Anlässe sind:
- Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus mit der Fahne auf halbmast (27.Januar)
- Tag der Arbeit (1.Mai)
- Europatag (9.Mai)
- Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes (23.Mai)
- Jahrestag des 17.Juni 1953
- Jahrestag des 20.Juli 1944
- Tag der deutschen Einheit (3.Oktober)
- Volkstrauertag (2. Sonntag vor dem 1. Advent)
- Tag der Wahl des deutschen Parlaments
- Tag der Wahl des europäischen Parlaments
Außerdem gibt es unregelmäßige besondere Anlässe, zu denen eine Beflaggung angeordnet werden kann. Diese besonderen Anlässe sind:
- Bei Staatsbesuchen von Staatsoberhäuptern
- Bei Besuch von ausländischen Wirtschaftsdelegationen
- Bei Staats- und Landestrauern
- Bei Messen und Ausstellungen
- Bei kirchlichen Festen
- Bei örtlichen Festen und Jubiläen
- Bei internationalen Sportveranstaltungen
In welcher Reihenfolge müssen Flaggen gehisst werden?
Die Flaggen müssen immer in einer bestimmten Reihenfolge gehisst werden, wenn der Anlass besteht. Von dem Gebäude links aus gesehen werden die Flaggen von links nach rechts folgender Maßen angeordnet.
- Internationale Organisationen
- Flaggen ausländischer Staaten (In alphabetischer Reihenfolge)
- Bundesflagge oder Bundesdienstflagge, wenn die Berechtigung hierzu vorliegt
- Landesflaggen
- Gemeindeflaggen
Eine Beflaggung ist in allen genannten Situationen immer von 7 Uhr morgens bis Sonnenuntergang zuführen. Zudem besitzen viele Bundesländer eigene Regeln und Tage an denen eine Beflaggung vorgesehen ist. Daher sollte man immer auf die Bestimmungen in den Bundesländern, sowie die Bestimmungen der Bundesregierung beachten.
Beflaggung von Unternehmen
Unternehmen sind nicht verpflichtet an bestimmten Tagen oder zu bestimmten Anlässen eine Beflaggung vorzunehmen. Jedoch steht es Unternehmen frei die deutsche Flagge, die Flaggen der Bundesländer, die Flaggen der Gemeinden und die Flaggen befreundeter Nationen zu führen. Wenn Unternehmen sich dazu entscheiden diese Flaggen zu nutzen, dann müssen Sie in derselben Reihenfolge angeordnet werden, wie die Flaggen an öffentlichen Gebäuden. Dieselben Regeln gelten für eine Beflaggung im Innenraum, sowie im Außenraum.
Allerdings ist es Unternehmen verboten die deutsche Flagge mit Adler zu führen oder Flaggen, die zu einer Verwechslung mit dieser Flagge führen könnten. Die deutsche Flagge mit Adler wird von Behörden zur Identifikation verwendet und soll daher nicht von Unternehmen verwendet werden.
Häufige Fehler bei der Beflaggung
Nun möchten wir Sie noch über einige häufige Fehler bei der Beflaggung informieren. Die häufigsten Fehler sind:
- Keine freien Masten zwischen zwei Flaggen
- Keine Fahnen übereinander hissen
- Teilweise verbieten ausländische Staaten die Nutzung Ihrer Fahne an privaten Gebäuden
- Flaggen werden grundsätzlich mit einem Querformat verwendet
- Die Dienstflagge, der Bundesadler oder das Wappen des Bundes dürfen nicht von Privatpersonen verwendet werden.